Die Bootswerft Neuengamme gibt es bereits seit über 50 Jahren. Seit 2001 wird sie vom jetzigen Geschäftsführer Gerhard Piepiorka betrieben. Die Bootswerft Neuengamme GmbH befindet sich in den idyllischen Vier- und Marschlanden an der Doven Elbe in Hamburg - Neuengamme. Sie erreichen uns über die A25 Abfahrt Bergedorf - Richtung Kirchwerder. Direkt nach der "Schiefen Brücke" befindet sich die Einfahrt zum Werftgelände.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Einlagern von Booten
Die Firma Bootswerft Neuengamme GmbH stellt Ihnen einen Liegeplatz in der vereinbarten Größe und über den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung.
Die Reihenfolge der Ein- und Auslagerung, sowie die Lagerplätze legt die Bootswerft fest.
Service- und Winterfestmachungsarbeiten werden von der Firma Bootswerft Neuengamme GmbH im Umfang der Auftragserteilung durchgeführt.
Der Eigentümer des Bootes kann Arbeiten und Reparaturen, außer an Sonn-und Feiertagen, ab 08.00 Uhr selbst ausführen. Schweißarbeiten an gelagerten Booten dürfen aus Feuerschutzgründen nur von der Firma Bootswerft Neuengamme GmbH ausgeführt werden. Das Betreiben von unbeaufsichtigten elektrischen Heizungen ist untersagt!
Arbeiten mit Staubbildung sind nur mit vorhandener Absaugung erlaubt.
Arbeiten, die von einer Fremdfirma ausgeführt werden sollen, bedürfen einer vorherigen Genehmigung (Konkurrenzschutz). Das Lagern feuergefährlicher Stoffe (Farben, Gasflaschen etc. auf den Booten ist untersagt. In der Bootshalle ist Rauchen und Umgang mit offenen Feuer verboten!
Für das einzulagernde Boot muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Eine Kaskoversicherung wird angeraten.
Schäden, die während des Slippens, Transportes und des Winterlagers entstehen, werden nur von der Firma Bootswerft Neuengamme GmbH übernommen, wenn grob fahrlässig gehandelt wurde. Einbruch und Diebstahl gehen zu Lasten des Eigentümers.
Der Mieter räumt dem Vermieter bis zu dessen vollständiger Befriedigung ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen ein.
Mit der Unterschrift zur Auftragserteilung auf dem Angebot oder der Überweisung des Rechnungsbetrages erkennt der Bootseigentümer diese Geschäftsbedingungen an.